Allgemeine Geschäftsbedingungen der Weißenrieder und Ludwig GbR (esperanza)

Anwendung
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Rechtsgeschäfte mit der Weißenrieder und Ludwig GbR (esperanza).

Preise
Mündlich erteilte Preisinformationen gelten lediglich als unverbindliche Schätzung zur Orientierung des Kunden. Nur für schriftlich bekanntgegebene Preise übernehmen wir die Gewähr für ihre Richtigkeit und binden uns daran.

Angebot und Vereinbarung
Aus dem vom Angebot abgeleiteten, gemeinsam vereinbarten Vertrag bzw. der gemeinsamen Vereinbarung, können nachträglich keine Elemente herausgestrichen oder abgelehnt werden. Bei Trainingsprozessen werden verbindliche Vereinbarungen über das Gesamtprojekt getroffen. Entscheidende Abänderungen des Trainingablaufs während des Trainingsprogrammes sind gesondert zu vereinbaren.

Unsere Angebote haben grundsätzlich eine Gültigkeit von acht Wochen, wenn nicht anders vereinbart. Nach dieser Zeit sind wir nicht mehr an die betreffenden Angaben zu binden.

Geheimhaltung
Der Auftraggeber und die Weißenrieder und Ludwig GbR selbst verpflichten sich, über alle ihnen bekannt gewordenen oder bekannt werdenden geschäftlichen oder betrieblichen Angelegenheiten des anderen, auch über das Ende eines Auftragsverhältnisses hinaus, strengstes Stillschweigen zu bewahren. Das gilt insbesondere auch für elektronisch verarbeitete Informationen. Wir arbeiten für unterschiedliche Organisationen. Trainer und Mitarbeiter sind zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet - das betrifft selbstverständlich auch Vorkommnisse im persönlichen Bereich. Wir ersuchen deshalb um Verständnis, dass wir auch dem Auftraggeber gegenüber keine Auskünfte über das Verhalten einzelner Teilnehmer erteilen, es sei denn es handelt sich um ein allseitig deklariertes Assessment.

Ziel-Verantwortung
Die Weißenrieder und Ludwig GbR orientiert sich in den Trainings und Seminaren konkret an den in der Auftragsklärung vereinbarten Zielen. Spontane Abänderungen des Seminarablaufes obliegen der Entscheidung des Trainers, wenn eine Änderung im Sinne der Zielerreichung sinnvoll ist.

Versicherung
Seminarteilnehmer erlebnisorientierter Seminare sind unfallversichert. Die Teilnehmer entscheiden sich für das Mitmachen an einzelnen Aufgaben nach freiem Willen, ohne Sozialdruck und unter genauer Kenntnis des Verletzungsrisikos. Die sicherheitstechnischen Anforderungen bei Outdoortrainings werden stets durch nachweislich qualifiziertes Personal erfüllt.

Storno-Bedingungen
Bei Rücktritt von einer gebuchten Veranstaltung bis 30 Tage vor dem Termin ist die Stornierung kostenfrei möglich. Danach fallen 50% Stornogebühren (Trainerhonorar) an. Erfolgt der Rücktritt 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, wird eine Stornogebühr von 75% erhoben. Bei Absagen 13 Tage oder weniger vor der Veranstaltung wird das Trainerhonorar komplett berechnet (100%).

Urheberrechte
Die im Zuge eines Seminars von uns bereitgestellten Unterlagen sind und bleiben geistiges Eigentum der Weißenrieder und Ludwig GbR und stehen ausschliesslich jenen Personen zur persönlichen Verfügung, die mit der Weißenrieder und Ludwig GbR im jeweiligen Seminar trainiert haben. Die darüber hinausgehende - auch firmeninterne - Verbreitung und Nutzung dieses Materials ist an unsere vorherige, schriftliche Zustimmung gebunden.

Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind bei Erhalt nach 14 Tagen ohne Abzüge fällig. Bei Zahlungsverzug berechnen wir alle tatsächlichen Mahn- und Inkassospesen sowie die banküblichen Zinsen. Sämtliche Preise in unserem Programm, auf Preislisten und Angeboten verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

Gerichtsstand
Für alle im Konsensweg nicht beilegbaren Unstimmigkeiten wird seitens der Weißenrieder und Ludwig GbR Ravensburg als Gerichtsstand vereinbart.

Sie erklären sich durch Ihre schriftliche oder mündliche Auftragserteilung mit diesen Bedingungen voll einverstanden, ausser wir haben mit Ihnen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. In diesem Fall gelten alle durch die individuelle Vereinbarung nicht beeinflussten Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiterhin.

Schlussbestimmungen
Sollten einzelne der vorgenannten Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Regellücke enthalten, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die Vertragsparteien ersetzen die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht.

Führungsnachwuchskräfte

AGB zum Download
pdf 62 kB

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